- Der Begriff Konversion leitet sich vom lateinischen Wort conversio ab und bedeutet Umwandlung/Umkehrung. Es beschreibt den Prozess, wie zuvor anderweitig genutzte Flächen wieder in den Wirtschafts- oder Naturkreislauf integriert werden. Beispiele dafür sind ehemalige Industrie- oder Militäranlagen. In Deutschland gehören militärische Areale zu Sonderflächen des Bundes und sind für die zivile Bevölkerung nicht zugänglich. Nach der Bundeswehrstrukturreform, die ab 1990 begann, werden nach und nach einige dieser Flächen frei und können für die Gemeinden und ihre Bevölkerung nutzbar gemacht werden.
Die Umnutzung solcher Militärflächen ist in der Regel ein äußerst umfangreicher und langwieriger Prozess mit komplexen Herausforderungen. Dies bedeutet hohen personellen Aufwand, der mit bestehenden Strukturen und Personal meist nicht zu leisten ist. Aus diesem Grund wird die Gemeinde von externen Fachleuten unterstützt.
- Zu welchem Zeitpunkt kann das Gelände neu genutzt werden? Militärisch genutzte Flächen dienen vorwiegend Zwecken der Landesverteidigung und unterliegen daher aufgrund einer entsprechenden Widmung einem besonderen Rechtsstatut (sogenannte öffentliche Sache im Verwaltungsgebrauch). Sie sind aufgrund eines militärischen Fachplanungsvorbehaltes weitestgehend dem Zugriff der kommunalen Planungshoheit entzogen (vgl. § 37 BauGB). Das bedeutet: Die militärische Vorhabenplanung geht der gemeindlichen Bauleitplanung vor. Erst nach der Freigabe der Flächen aus der militärischen Trägerschaft durch die Bundeswehr kann die Gemeinde konkrete Planungen umsetzen.
Nach derzeitigem Planungsstand wird die Bundeswehr die Nutzung der Fernmeldeschule auf dem Gelände nicht vor 2020 aufgeben. Zunächst muss ein Neubau am Standort Pöcking (General-Feldgiebel-Kaserne) errichtet werden, bevor die Führungsunterstützungsschule in der General-Fellgiebel-Kaserne in Pöcking zusammengeführt werden kann.
Nach Abzug der Bundeswehr und einer Freigabeerklärung erfolgt zunächst eine formale, sog. Entbehrlichkeitsprüfung. Dabei wird intern geprüft, ob das Grundstück oder Teile davon für zivile Aufgaben des Bundes benötigt werden. Erst wenn diese Prüfung erfolgreich abgeschlossen worden ist, kann das Grundstück von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BlmA) vermarktet werden. Bis zur Veräußerung bleibt diese Eigentümerin der Flächen.
Mit der Freigabeerklärung erhält die Gemeinde Ihre Planungshoheit über das Gelände zurück. Sie kann dann konkrete Schritte für eine Nachnutzung des Geländes mithilfe der gemeindlichen Bauleitplanung unternehmen. Durch diese Planungen kann die Gemeinde selbst steuern, welche Nutzung(en) Sie für das Gelände verwirklicht sehen möchte. Dies wird in der Regel in enger Kooperation mit der BlmA erfolgen. Erst nach Abschluss dieser Planungen kann das Gelände zivil genutzt werden, sofern nicht befristete Übergangsnutzungen zugelassen werden können.
- Wer entscheidet, was auf dem Gelände geschieht? Die Gemeinde erhält nach der Freigabe die uneingeschränkte Planungshoheit und entscheidet über die zukünftige Nutzung der Flächen. Die BImA ist als Eigentümerin der Flächen für den Verkauf zuständig. Dabei ist sie rechtlich dazu verpflichtet, die Grundstücke im Rahmen eines Bieterverfahrens zum Verkehrswert zu veräußern. Um die dabei zwangsläufig auftretenden Interessenkollisionen möglichst weitgehend in Einklang bringen zu können, hat sich ein kooperativer Ansatz im Konversionsprozess bewährt, bei dem Gemeinde und BlmA eng zusammenarbeiten.
Die Gemeinde hat grundsätzlich auch die Möglichkeit, die Konversionsfläche außerhalb eines Bieterverfahrens von der BImA zum ermittelten Verkehrswert zu erwerben, wenn sie darauf Nutzungen verwirklichen will, die zur Erfüllung ihrer kommunalen Aufgaben dienen (z. B. Kindergarten, Schule, Bauhof, Bücherei etc. | vgl. hierzu die Richtlinie der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zur verbilligten Abgabe von Grundstücken (VerbR 2018)). Für diese Entscheidung ist, ebenso wie für alle Planungsentscheidungen, der Gemeinderat als gemeindliches Willensbildungsorgan zuständig.
Das Projektteam zur Konversion ermittelt Grundlagen, Pläne und Modelle, die dann im Beteiligungsprozess besprochen werden und später dem Gemeinderat als Entscheidungsgrundlage dienen.
Siehe auch die Projektkommunikation
Siehe auch die einzelnen Projekte unter Aktuelle Themen
- Was bedeutet „Erstzugriffsoption“? Deutschlandweit können Konversionsgrundstücke ohne Bieterverfahren an die Kommunen vergeben werden. Das hat der Haushaltsausschuss des Bundestages 2012 beschlossen. Im September 2018 trat zusätzlich eine neue Verbilligungsrichtlinie (VerbR 2018) in Kraft. Grundlage für den Verkaufspreis ist der gutachterlich ermittelte Verkehrswert. Erstzugriffsoption bedeutet also, dass die Gemeinde gegenüber anderen Investoren eine bevorzugte Erwerbsmöglichkeit außerhalb eines Bieterverfahrens hat, wenn sie vor der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) belegen kann, dass die künftige Nutzung des Geländes von öffentlichem Interesse ist.
Weiterführende Infos zu Erstzugriff und Verbilligung auf den Seiten der BImA und im Merkblatt Konversion.
- Wie kann ich mich in den Konversionsprozess einbringen? Grundsätzlich sollen sich möglichst viele BürgerInnen an der Planung zur Nachnutzung des Areals beteiligen, um Anregungen und Vorstellungen vieler Altersstufen und Lebenssituationen miteinzubeziehen. Ein breit angelegter Beteiligungsprozess läuft parallel zum Konversionsprozess. Gern können Sie sich darüber hinaus bei der Zukunftswerkstatt Feldafing engagieren.
Die Gemeinde Feldafing beteiligt sich mit ihrer Konversionsfläche an dem europäischen Ideenwettbewerb Europan 2015. Vor der Auslobung des Wettbewerbs fand am 17.01.2015 eine erste Bürgerwerkstatt unter der Leitung von Dr. Hilmar Sturm (gfb Bürgergutachten) statt. Die Ergebnisse sind Grundlage für Europan und auf dieser Website unter Downloads zu finden. Während bzw. nach dem ArchitektInnenwettbewerb findet eine zweite Stufe des Beteiligungsprozesses statt.
Seit 2001 wird der Termin für den Abzug der Bundeswehr immer wieder verschoben. Damit verzögert sich nicht nur die Entscheidung über eine mögliche Nachnutzung, sondern sie blockiert auch die kontinuierliche Bereitschaft der BürgerInnen an der Beteiligung. Das Projektteam nimmt jedoch alle bisherigen Ergebnisse für ihre Arbeit auf und wünscht sich weiterhin ein konstruktives Engagement.